HNO Praxis
Dr. med. Babak Mayelzadeh




CORONA / COVID 19


Liebe Patienten!


https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/corona/allgemeine-infos



Wir verimpfen seit dem 04.10.2022 -nur noch auf Anfrage - das angepasste Vakzin BioNtech BA.4-5 als Auffrischungsimpfung. Bitte klicken Sie auf das Impfbild und reservieren Sie sich Ihren COVID-19 Impftermin. Wir sehen uns in der Praxis. Bleiben Sie gesund!


Bitte beachten Sie, dass diese Impfleistung seit dem 08.04.2022 nur noch privatärztlich nach GOÄ abgerechnet werden kann.

Das Coronavirus hat sich seit Pandemiebeginn immer wieder verändert. Daher wurden auch die Corona-Impfstoffe an die Omikron-Varianten angepasst. Drei Omikron-Vakzine haben im September die EU-weite Zulassung erhalten: zwei Impfstoffe von Biontech und Moderna, die an die Subvariante BA.1 angepasst sind, sowie ein weiterer Omikron-Booster von Biontech, der gegen die dominierenden Subvarianten BA.4 und BA.5 schützen soll. Die Ständige Impfkommission (Stiko) rät zu Auffrischungsimpfungen mit den neuen, an die Omikron-Varianten angepassten Vakzinen.
Die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffe von Biontech und Moderna werden seit Mitte September verimpft. Auch das an BA.4 und BA.5 angepasste Vakzin von Biontech ist seit Ende September vereinzelt schon in Norddeutschland im Einsatz. Ein ebenfalls auf die neuen Subvarianten abzielender Impfstoff von Moderna wird noch von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) geprüft.


Die Stiko-Empfehlung für eine Boosterimpfung gilt generell für alle über 60 Jahre, für Bewohner und Betreute in Alten- und Pflegeheimen sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (zum Beispiel Behindertenwerkstätten). Ebenfalls sollen Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten ab fünf Jahren den zweiten Booster bekommen. Die Empfehlung gilt weiterhin für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt.
Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr, so die aktuelle Stiko-Empfehlung.


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