HNO Praxis
Dr. med. Babak Mayelzadeh


Sehr geehrte Patienten!



Stand 08.04.2024

Keine langen Telefonwarteschleifen, alles online! 

Starten Sie das Selbsteinschätzungsverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung ----->>>>   https://patientennavi.116117.de/askPlz.xhtml


Stand 10.07.2023

Bessere Vermittlung von Akutterminen durch neues Angebot der 116117

Die KV Berlin hat den sogenannten „Patienten-Navi-Online“ freigeschaltet. Patient:innen können somit unter www.116117.de selbst eine Ersteinschätzung durchlaufen und erhalten anschließend eine Empfehlung für die weitere Versorgung (siehe Pressemeldung vom 05.07.2023). Dabei kommt die Ersteinschätzungssoftware „SmED“ zum Einsatz, die bereits erfolgreich für die Ersteinschätzung in der 116117-Leitstelle genutzt wird.

Stand 30.06.2023

TSS Terminservicestelle Tel 116 117

Die Terminservicestelle (TSS) der KV Berlin unterstützt gesetzlich Krankenversicherte, die in Berlin wohnhaft sind, bei der Suche nach einem schnellen Termin für einen Arzt oder einen Psychotherapeuten (psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und erste Probesitzungen (Probatorik)). Die Wartezeit zwischen Ihrem Anruf und Ihrem Termin beträgt maximal vier Wochen. Ausgenommen davon sind Bagatell- und Routineuntersuchungen. Bitte beachten Sie, dass die Behandlung in einer Fremdsprache bei der Terminvermittlung nicht berücksichtigt werden kann.

Diese Termine werden vermittelt:
Benötigen Sie einen Facharzttermin, ist für die Vermittlung eine Überweisung zur fachärztliche Weiterbehandlung mit einem zwölfstelligen Vermittlungscode erforderlich. Ausnahmen: Die Terminvermittlung zu einem Allgemeinarzt, Augenarzt, Frauenarzt oder Kinder- und Jugendarzt ist ohne Überweisung möglich. Es werden auch Termine für Früherkennungsuntersuchungen vermittelt.
Ein Termin für ein Psychotherapeutisches Erstgespräch (ein einmaliger Termin, zur Einschätzung/Diagnostik) kann Ihnen ohne Überweisung vermittelt werden.
Für die Vermittlung von ambulanten Psychotherapeutischen Akutbehandlungen oder Probatorischen Sitzungen muss ein aktueller, mit einem Vermittlungscode gekennzeichneter Befundbericht eines Psychotherapeuten vorliegen, in welchem die zeitnah erforderliche Behandlung und die Weitervermittlung durch die Terminservicestelle ausdrücklich empfohlen wird. Wichtig: Die Vermittlung einer probatorischen Sitzung bedeutet nicht automatisch, dass der Therapeut freie Therapieplätze hat.

Bitte beachten Sie:

Es erfolgt keine Beratung zu medizinischen Fragen.
Die TSS vermittelt keine Termine bei Zahnärzten oder Kieferorthopäden.
Über die Terminservicestelle erhalten Sie keinen Wunschtermin bei einem bestimmten Arzt oder Psychotherapeuten, sondern bei Praxen, die zum jeweiligen Zeitraum freie Termine haben.
Ärzte und Psychotherapeuten in Ihrer Nähe können Sie über unsere Online-Praxissuche recherchieren.


Stand 03.01.2023


Ein neues Jahr und neue Regelungen! Hier kurz und einfach (unseren ärztlichen Bereich betreffend) für Sie zusammengefasst:

Unsere Regierung hat letztes Jahr beschlossen unser Gesundheitssystem und unsere gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der Coronakrise zu stabilisieren. Hierfür wurde das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz als Entwurf vorgelegt und anschließend sogar beschlossen. Der Bundesrat stimmte - trotz zahlreicher Beschwerden und organisierten Streikmaßnahmen von Arztpraxen und Pflegekräften - diesem Gesetzesentwurf im Oktober 2022 dann  endgültig zu.  


  • Fazit für Krankenkassen: Unter Anderem höhere Gewinne durch weniger Leistung.
  • Fazit für Facharztpraxen: Noch weniger Budget für gesetzlich versicherte Patienten UND Neupatienten werden nicht mehr gesondert vergütet. 
  • Fazit für Patienten:  Verzweifelte Suche nach einem Facharzt und extreme Bürokratisierung durch Überweisungen und Extraregelungen für Patienten


Wir erfüllen weiterhin unerschütterlich unseren Versorgungsauftrag mit Herz und Mitgefühl. Trotz dieser Steine, die der ambulanten Versorgung immer wieder in den Weg gestellt werden, sind wir weiter für kranke Menschen da! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir nach dieser schweren Covid-Zeit, aktueller Inflation und anhaltende Kostenexplosionen an unsere Grenzen geraten und daher die Neuaufnahme von Patienten nur stark reglementiert fortführen können. 

Viele Grüße und ein schönes und gesundes Neues Jahr für Sie!

Ihre HNO-Praxis


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Booster Info!

Aktuelles: Stand 25.09.2022

                                                     
Wir verimpfen  das angepasste Vakzin BioNtech BA.4-5 als Auffrischungsimpfung. Bitte reservieren Sie sich Ihren COVID-19 Impftermin. Wir sehen uns in der Praxis. Bleiben Sie gesund!

 Das Coronavirus hat sich seit Pandemiebeginn immer wieder verändert. Daher wurden auch die Corona-Impfstoffe an die Omikron-Varianten angepasst. Drei Omikron-Vakzine haben im September die EU-weite Zulassung erhalten: zwei Impfstoffe von Biontech und Moderna, die an die Subvariante BA.1 angepasst sind, sowie ein weiterer Omikron-Booster von Biontech, der gegen die dominierenden Subvarianten BA.4 und BA.5 schützen soll. Die Ständige Impfkommission (Stiko) rät zu Auffrischungsimpfungen mit den neuen, an die Omikron-Varianten angepassten Vakzinen.

Die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffe von Biontech und Moderna werden seit Mitte September verimpft. Auch das an BA.4 und BA.5 angepasste Vakzin von Biontech ist seit Ende September vereinzelt schon in Norddeutschland im Einsatz. Ein ebenfalls auf die neuen Subvarianten abzielender Impfstoff von Moderna wird noch von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) geprüft.


Die Stiko-Empfehlung für eine Boosterimpfung gilt generell für alle über 60 Jahre, für Bewohner und Betreute in Alten- und Pflegeheimen sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (zum Beispiel Behindertenwerkstätten). Ebenfalls sollen Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten ab fünf Jahren den zweiten Booster bekommen. Die Empfehlung gilt weiterhin für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt.

Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr, so die aktuelle Stiko-Empfehlung.




 

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